Synode

Ein Blick hinter die Kulissen

Was in der Schweiz als «römisch-katholische Kirche» wahrgenommen wird, ist eine weltweit wohl einzigartige Kombination von zwei gleichberechtigten Führungsstrukturen. Obwohl sie sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen beziehen (kanonisches Recht für die römischen Kirchenstrukturen und öffentliches Recht/Staatskirchenrecht für die Kirchgemeinden), sind sie auf eine enge und gut funktionierende Zusammenarbeit angewiesen.

Das Duale System im Kanton Solothurn

Auf der pastoralen Seite kümmern sich Pfarrei, Pastoralraum, Bistumsregion und Bistum um die Gottesdienste und seelsorgerisch-pastoralen Aufgaben. Diese Seite untersteht dem Kirchenrecht (kanonisches Recht). Dieses regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor.  

Die zweite Führungsstruktur sind die 72 Kirchgemeinden. Sie kümmern sich um die Verwaltung und Infrastruktur und sind staatskirchenrechtlich organisiert. Die Synode ist der öffentlich-rechtliche Zusammenschluss dieser Kirchgemeinden; in der Synodalversammlung (Legislative) ist jede Gemeinde mit mindestens einem Mitglied vertreten.

Spannungsfeld Kirche und Staat

In den meisten Kantonen anerkennt der Staat verschiedene christliche Konfessionen als Körperschaften des öffentlichen Rechts (die Landeskirchen) und unterstreicht damit ihre grosse Bedeutung für die Gesellschaft und das soziale Zusammenleben. Im Kanton Solothurn haben die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Kirche diesen öffentlich-rechtlichen Status. Der Staat verteilt die Einnahmen aus der Kirchensteuer für juristische Personen (Finanzausgleichssteuer) nach bestimmten Auflagen unter den drei Landeskirchen. Ein Teil der Gelder geht dabei direkt an die Kirchgemeinden, ein Teil wird der Synode zur Verfügung gestellt. Sie kann damit ihre vielfältigen Aufgaben wahrnehmen. Aufgaben

Organisation der Synode

Die Synodalversammlung ist die Legislative der Synode. Alle 72 Kirchgemeinden des Kantons stellen – je nach Grösse – mindestens ein Mitglied. Die Synodalversammlung findet normalerweise zweimal jährlich statt. Alle vier Jahre wählt sie die Mitglieder des Synodalrats.

Der Synodalrat als Verwaltungs-, Aufsichts- und Kontrollorgan besteht zurzeit aus 6 Mitgliedern, deren Aufgaben in Ressorts aufgeteilt sind. Ansprechpartner Synodalrat

Die Finanzkommission besteht aus fünf Mitgliedern. Sie bereitet unter der Leitung des Ressortleiters Finanzen die Finanzgeschäfte der Synode vor. Eine externe Kontrollstelle prüft die Synodalrechnung und die Finanzausgleichsrechnung.

Die Verwaltung nimmt die operative Geschäftsführung der Synode wahr. Angegliedert ist dort auch das Sekretariat für den Präsidenten der Synode. Das Mandat wird seit 2000 durch die Fazit Beratung & Treuhand AG wahrgenommen. Ansprechpartner Verwaltung